Allgemeine Geschäftsbedingungen
LORVIS wird als Software as a Service bereitgestellt: Sie erhalten für die Dauer des Vertrags Zugang zur Anwendung, nicht das Eigentum an ihr. Abgerechnet wird je Gerät und im Voraus für die gewählte Laufzeit. Fassung vom 5. September 2026.
Fassung vom 5. September 2026. Für laufende Verträge gilt die Fassung, der bei Vertragsschluss zugestimmt wurde; sie ist im Verwaltungsportal unter „Vertrag" vermerkt.
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Anbieter ist das Einzelunternehmen Christopher Sakel, Im Eichengrund 10, 37170 Uslar, USt-IdNr. DE335630028 (nachfolgend „Anbieter"). Die vollständigen Angaben stehen im Impressum.
(2) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Einsatzunterstützung LORVIS, die über lorvis.de, das Verwaltungsportal oder im unmittelbaren Geschäftsverkehr geschlossen werden.
(3) Angebot und Vertrag richten sich an Feuerwehren, Rettungsdienste, Hilfsorganisationen, Behörden, Gebietskörperschaften und Unternehmen – also an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts. Schliesst ausnahmsweise ein Verbraucher (§ 13 BGB) einen Vertrag, gelten die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften vorrangig; die Widerrufsbelehrung findet sich unter Widerruf.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Individuell getroffene Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden LORVIS für die Dauer des Vertrags über das Internet zur Nutzung bereit und gewährt Speicherplatz für die Daten des Kunden (Software as a Service). Ein Erwerb der Software, ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes oder ein Recht zur dauerhaften Überlassung ist damit nicht verbunden.
(2) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Recht, LORVIS im vereinbarten Umfang für eigene Zwecke zu nutzen.
(3) Der Umfang ergibt sich aus dem gewählten Tarif, der Anzahl der bestellten Geräte und den gebuchten Zusatzmodulen. Ein „Gerät" ist jede Installation, die sich mit einer Lizenz an der Anwendung anmeldet – ein Tablet im Fahrzeug ebenso wie ein Arbeitsplatz auf dem Einsatzleitwagen oder im Stab. Die Bestellbestätigung nennt Tarif, Gerätezahl, Module und Laufzeit im Einzelnen.
(4) Die Anwendung ist für den Betrieb ohne Netzverbindung ausgelegt: Der auf dem Gerät gespeicherte Bestand bleibt im Funkloch nutzbar, Eingaben werden nachgereicht. Module, die zwingend eine Verbindung benötigen, sind in der Anwendung als solche gekennzeichnet.
(5) LORVIS ist kein Medizinprodukt und keine Einsatzleitsoftware im Sinne einer behördlichen Leitstelle. Die Anwendung unterstützt die Dokumentation und die Lagedarstellung; sie trifft keine Entscheidungen und ersetzt weder die Einsatzleitung noch die fachliche Beurteilung durch die eingesetzten Kräfte. Angaben der Anwendung – etwa berechnete Rückzugsdrücke, Vorschläge zur NACA-Einstufung oder Gefahrstoffdaten – sind Hilfsmittel und entbinden nicht von der eigenen Prüfung.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Tarife auf lorvis.de ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.
(2) Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen" gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Vor dem Absenden werden Tarif, Gerätezahl, Module, Laufzeit und Gesamtpreis einschliesslich Umsatzsteuer angezeigt; Eingaben lassen sich bis zum Absenden über die Schritte des Formulars ändern.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung bestätigt oder den Zugang freischaltet – in der Regel unmittelbar nach der Zahlung.
(4) Der Vertragstext wird gespeichert. Der Kunde kann Tarif, Umfang, Laufzeit und die von ihm angenommene Fassung dieser Bedingungen jederzeit im Verwaltungsportal unter „Vertrag" einsehen.
(5) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
§ 4 Testphase
Unabhängig von einer Bestellung kann LORVIS für dreissig Tage kostenfrei getestet werden. Die Testphase endet automatisch; sie geht nicht in einen kostenpflichtigen Vertrag über. Es besteht während der Testphase kein Anspruch auf Verfügbarkeit, Wiederherstellung oder Aufbewahrung der eingegebenen Daten.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die bei Bestellung angezeigten Preise. Alle Preise verstehen sich einschliesslich der gesetzlichen Umsatzsteuer; der Steueranteil wird in der Bestellübersicht und auf der Rechnung ausgewiesen.
(2) Das Entgelt bemisst sich je Gerät und Laufzeit. Es ist für die gesamte Laufzeit im Voraus fällig und wird mit der Bestellung eingezogen.
(3) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Mollie B.V., Keizersgracht 126, 1015 CW Amsterdam, Niederlande. Zur Wahl stehen Kreditkarte, SEPA-Lastschrift und PayPal. Der Anbieter erhebt und speichert keine Zahlungsdaten; er erfährt lediglich, ob eine Zahlung zustande gekommen ist.
(4) Mit der ersten Zahlung erteilt der Kunde eine Ermächtigung, wiederkehrende Beträge für die Vertragsverlängerung über dasselbe Zahlungsmittel einzuziehen. Die Ermächtigung kann jederzeit im Verwaltungsportal widerrufen werden; der Anbieter stellt dann eine Rechnung zur Überweisung.
(5) Bei einer Rücklastschrift, die der Kunde zu vertreten hat, trägt er die dadurch entstehenden Kosten.
(6) Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung länger als dreissig Tage in Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung und angemessener Nachfrist sperren. Die Zahlungspflicht bleibt davon unberührt. Der auf den Geräten gespeicherte Bestand bleibt für vierzehn Tage nutzbar; erst danach wird er entfernt.
§ 6 Nachbestellungen und Änderungen
(1) Weitere Geräte oder Module können jederzeit hinzugebucht werden. Sie werden anteilig bis zum Ende der laufenden Vertragsperiode berechnet.
(2) Eine Verringerung der Gerätezahl oder der Module wird zum Ende der laufenden Vertragsperiode wirksam. Eine Erstattung bereits gezahlter Entgelte findet nicht statt.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft über die bei der Bestellung gewählte Laufzeit – zwölf oder achtundvierzig Monate – beginnend mit der Freischaltung.
(2) Wird der Vertrag nicht bis zum Ablauf gekündigt, verlängert er sich um jeweils zwölf Monate. Das gilt ausdrücklich auch für die vierjährige Laufzeit: Sie verlängert sich nicht um weitere vier Jahre.
(3) Der Kunde kann jederzeit im Verwaltungsportal zum Ablauf der laufenden Vertragsperiode kündigen. Eine Kündigungsfrist besteht nicht. Der Zugang bleibt bis zum Ende der bezahlten Periode vollständig nutzbar.
(4) Der Anbieter kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende einer Vertragsperiode kündigen.
(5) Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde die Anwendung rechtswidrig nutzt oder mit einem erheblichen Teil des Entgelts länger als sechzig Tage in Verzug ist.
(6) Jede Kündigung bedarf der Textform; die Kündigung im Verwaltungsportal genügt.
§ 8 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Der Anbieter stellt LORVIS im Jahresmittel zu 99 % bereit, gemessen am Zugang zur Serveranwendung. Nicht als Ausfall gelten Zeiten angekündigter Wartung sowie Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat – insbesondere Ausfälle von Netzen, Strom oder Diensten Dritter und höhere Gewalt.
(2) Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit ausserhalb der Zeiten mit hohem Einsatzaufkommen durchgeführt und mit angemessener Frist angekündigt.
(3) Die auf den Geräten gespeicherten Daten bleiben während einer Störung der Serveranwendung nutzbar. Der Kunde ist damit auch bei einem Ausfall auskunftsfähig; lediglich der Abgleich zwischen Geräten ruht.
(4) Der Anbieter sichert die Daten der Serveranwendung täglich. Die Sicherung ersetzt keine eigene Datensicherung des Kunden, soweit ihm eine solche möglich und zumutbar ist; die Anwendung stellt dafür einen Datenexport bereit.
§ 9 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hält Zugangsdaten und Lizenzschlüssel geheim, vergibt Rollen und Rechte sorgfältig und sperrt Geräte unverzüglich, die abhandenkommen.
(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm eingestellten Daten rechtmässig erhoben wurden und eingestellt werden dürfen. Das gilt besonders für Gesundheitsdaten nach Artikel 9 DSGVO, für Kontaktdaten von Schlüsselinhabern und für Objektwissen Dritter.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass Geräte, auf denen personenbezogene Daten liegen, gegen unbefugten Zugriff geschützt sind – insbesondere durch die Bildschirmsperre der Anwendung und die Verschlüsselung des Gerätes.
(4) Eine Weitergabe der Zugänge an Dritte ausserhalb der eigenen Organisation ist nicht gestattet. Zulässig bleibt die Nutzung durch Angehörige der Organisation, durch Untereinheiten, die dem Vertrag zugeordnet sind, und durch Kräfte, die im Auftrag des Kunden tätig werden.
§ 10 Rechte an den Daten
(1) Alle Daten, die der Kunde einstellt oder die in seinem Betrieb entstehen, bleiben seine Daten. Der Anbieter erwirbt daran keine Rechte und nutzt sie ausschliesslich, um den Vertrag zu erfüllen.
(2) Bis zum Ende des Vertrags kann der Kunde seine Daten über die Exportfunktion der Anwendung in gängigen Formaten abrufen. Nach Vertragsende werden sie innerhalb von dreissig Tagen gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Auf Wunsch löscht der Anbieter früher.
(3) Gesundheitsdaten aus dem Rettungsdienstmodul werden unabhängig davon ein Jahr nach Erhebung automatisch gelöscht.
§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, geschieht dies auf Grundlage eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO. Dieser Vertrag wird mit Vertragsschluss geschlossen; seine Fassung stellt der Anbieter im Verwaltungsportal und auf Anforderung in Textform bereit.
(2) Die Verarbeitung findet ausschliesslich auf Servern in Deutschland statt. Eine Übermittlung in Drittländer findet nicht statt.
(3) Welche Daten die Website verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung.
§ 12 Gewährleistung
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass LORVIS während der Vertragslaufzeit die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Es gilt Mietrecht (§§ 535 ff. BGB).
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Absatz 1 Alternative 1 BGB), ist ausgeschlossen.
(3) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie so, dass sie nachvollzogen werden können.
§ 13 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmässig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf das für zwölf Monate geschuldete Entgelt.
(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemässer und regelmässiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung entstanden wäre.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(5) Der Anbieter haftet nicht für Entscheidungen, die aufgrund der in der Anwendung dargestellten Informationen getroffen werden. Die Verantwortung für die Einsatzführung und für die fachliche Beurteilung liegt beim Kunden (§ 2 Absatz 5).
§ 14 Änderungen der Leistung und dieser Bedingungen
(1) Der Anbieter entwickelt LORVIS fortlaufend weiter. Änderungen, die den vertraglich geschuldeten Umfang nicht einschränken, sind jederzeit zulässig.
(2) Änderungen dieser Bedingungen oder eine Einschränkung des Leistungsumfangs teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang, gelten sie als angenommen; auf diese Wirkung wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht er, kann jede Seite den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
(3) Preiserhöhungen gelten frühestens für die nächste Vertragsperiode und werden mindestens drei Monate vorher angekündigt. Der Kunde kann in diesem Fall zum Ende der laufenden Periode kündigen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Der Anbieter kann den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
(3) Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.