LORVIS beschaffen
LORVIS wird je Gerät lizenziert, jährlich ab 70 € oder als 4-Jahreslizenz, alle Preise einschließlich Mehrwertsteuer. Vor dem Kauf steht eine Testphase von 30 Tagen ohne Zahlungsdaten. Die Daten liegen in Frankfurt am Main, und Sie können sie jederzeit vollständig herunterladen. Welches Vergabeverfahren nötig ist, entscheidet Ihre Vergabestelle nach dem geschätzten Auftragswert.
Die Angaben
Was in die Vergabeakte gehört
- Leistung
- Einsatzunterstützung als Webanwendung: das Verwaltungsportal im Browser und die installierbare Web-App auf Tablet, Telefon oder Arbeitsplatz. Keine Hardware, keine Installation auf einem eigenen Server.
- Abrechnung
- Je gekoppeltem Gerät. Zugänge zum Verwaltungsportal zählen nicht und sind unbegrenzt.
- Preise
- Jährlich ab 70 € je Gerät im Tarif Basis, ab 130 € mit allen Modulen, gestaffelt nach Gerätezahl. Alle Preise einschließlich Mehrwertsteuer; die vollständige Staffel steht unter Preise und Tarife.
- Laufzeiten
- Ein Jahr oder 4 Jahre. Die lange Laufzeit kostet ab 250 € beziehungsweise 450 € je Gerät für die gesamte Laufzeit.
- Landkreis
- Rahmenvertrag nach Einwohnerzahl statt nach Geräten, mindestens 5.000 € im Jahr – alle Module für alle Organisationen im Kreisgebiet.
- Testphase
- 30 Tage mit vollem Funktionsumfang, ohne Zahlungsdaten. Was in dieser Zeit gepflegt wird, bleibt erhalten, wenn daraus ein Vertrag wird.
- Serverstandort
- Eigene Infrastruktur in Frankfurt am Main. Die Einsatzdaten verlassen die EU nicht.
- Auftragsverarbeitung
- Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung wird zum Vertrag gestellt, auf Wunsch schon für die Prüfung.
- Datenrückgabe
- Jederzeit vollständig, als JSON und CSV, ohne Antrag – im laufenden Betrieb wie vor dem Vertragsende.
- Vertrag
- Vertragsstand, Rechnungen und Kündigung stehen im Verwaltungsportal.
- Ansprechpartner
- Christopher Sakel, Telefon 05571 8089988, info@lorvis.de.
Die Vergabe
Welches Verfahren – das entscheidet der Auftragswert
Keine Rechtsberatung: Die Angaben ordnen ein, die Entscheidung trifft Ihre Vergabestelle nach dem Recht Ihres Landes.
Unterhalb der EU-Schwellenwerte regeln die Länder, bis zu welchem Auftragswert eine Kommune direkt beauftragen darf und ab wann ein förmliches Verfahren nötig ist. Die Grenzen unterscheiden sich von Land zu Land und haben sich 2025 und 2026 mehrfach geändert.
Ein Beispiel: In Niedersachsen liegt die Wertgrenze für den Direktauftrag bei Liefer- und Dienstleistungen bei 20.000 € ohne Umsatzsteuer (Niedersächsische Wertgrenzenverordnung, in dieser Höhe seit dem 29.05.2025; nachgesehen am 23.09.2026). Eine Anhebung ist angekündigt – maßgeblich ist die Fassung, die bei Ihrer Beschaffung gilt. Der EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungen kommunaler Auftraggeber beträgt 2026 und 2027 216.000 € netto.
Zwei Dinge, an denen Schätzungen oft danebenliegen: Die Wertgrenzen gelten netto, unsere Preise sind brutto. Und geschätzt wird in der Regel über die gesamte Vertragslaufzeit, nicht je Jahr.
Beispielrechnung
10 Geräte, Tarif „Alle Module", 4-Jahreslizenz:
- Gesamt, brutto
- 4.750 €
- Gesamt, netto
- rund 3.992 €
- Zum Vergleich: 4 × jährlich, brutto
- 5.800 €
Ohne Zusatzspeicher und ohne einmalige Leistungen. Den Betrag für Ihre Gerätezahl nennen wir Ihnen gern schriftlich.
Die Leistungsbeschreibung
Was sich in einer Leistungsbeschreibung prüfen lässt
Eine Leistungsbeschreibung sollte beschreiben, was gebraucht wird, nicht welches Produkt. Diese Punkte lassen sich produktneutral fassen und in einer Testphase nachprüfen – bei uns wie bei jedem anderen Angebot:
- Betrieb ohne Netz
- Welche Funktionen laufen im Funkloch, welche nicht – und wie gehen Eingaben ohne Verbindung nach? Prüfbar im Flugmodus.
- Datenrückgabe
- Vollständiger Export in offenen Formaten, jederzeit und bei Vertragsende, ohne Mitwirkung des Anbieters.
- Datenschutz
- Serverstandort, Auftragsverarbeitung, Trennung der Organisationen, Rechte je Rolle, Vorgehen bei verlorenem Gerät.
- Einbindung
- Läuft das System neben der vorhandenen Alarmierung, oder löst es sie ab? Welche Schnittstellen sind dokumentiert?
- Barrierefreiheit
- Welche Anforderungen gelten und wie der Anbieter sie erklärt – unsere Angaben stehen unter Barrierefreiheit.
Wie LORVIS diese Punkte beantwortet, steht unter Sicherheit, Ohne Netz und Schnittstellen.
Nachgefragt
Häufige Fragen
›Müssen wir LORVIS ausschreiben?
›Sind die Preise netto oder brutto?
›Können wir vor der Beschaffung testen?
›Bekommen wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag?
›Was passiert am Ende der Laufzeit?
›Gibt es einen Vergleich mit anderen Anbietern?
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Für die Entscheidung
Die Fragen vor einer Beschaffung stehen gesammelt unter Für Entscheider, die Sicht der Kommune unter Verwaltung und Kommunen.
Fragen dazu?
Testen Sie LORVIS 30 Tage mit vollem Funktionsumfang – oder lassen Sie sich das System in einer halben Stunde zeigen.