ADR
Das ADR regelt, wie gefährliche Güter auf der Straße befördert und gekennzeichnet werden. Daraus stammen die orange Warntafel, die UN-Nummern und die Gefahrnummern.
Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
An der Einsatzstelle ist das ADR die Quelle für die Frage, womit man es zu tun hat – vorausgesetzt, die Auskunft ist ohne Netzverbindung erreichbar.
Das Übereinkommen wird alle zwei Jahre fortgeschrieben. In Deutschland gilt es über die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) auch für Beförderungen im Inland. Kern ist die Tabelle A, das Verzeichnis der gefährlichen Güter mit Klasse, Klassifizierungscode, Gefahrzetteln und Sondervorschriften je Eintrag.
Für Einsatzkräfte ist das ADR vor allem eine Kennzeichnungsordnung: Warntafeln, Gefahrzettel und Beförderungspapiere folgen seinen Regeln. Wer die Kennzeichnung lesen kann, weiß vor dem ersten Schritt an das Fahrzeug, zu welcher Gefahrgutklasse ein Stoff gehört und welche Gefahren von ihm ausgehen.
Das ADR teilt gefährliche Güter in Klassen ein, von explosiven Stoffen in Klasse 1 bis zu verschiedenen gefährlichen Stoffen und Gegenständen in Klasse 9. Die Klasse bestimmt Gefahrzettel, Verpackung und Beförderungsbedingungen. Für den Einsatz ist sie die erste grobe Einordnung, bevor der einzelne Stoff bekannt ist.
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