FwDV 7
Die FwDV 7 regelt den Einsatz unter Atemschutz: Voraussetzungen, Überwachung, Rückzugsgrenzen. Sie ist die Grundlage der Atemschutzüberwachung an der Einsatzstelle.
Feuerwehr-Dienstvorschrift Atemschutz
Die Überwachung führt Buch über Trupps, Anschlussdrücke und den Zeitpunkt, ab dem der Rückzug angetreten werden muss – gerechnet, nicht geschätzt.
Feuerwehr-Dienstvorschriften werden vom Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) erarbeitet und von den Ländern eingeführt. Die FwDV 7 beschreibt unter anderem, wer Atemschutz tragen darf – körperliche Eignung, Ausbildung, regelmäßige Übung –, wie Trupps gebildet werden und dass bei jedem Einsatz unter Atemschutz eine Überwachung zu führen ist.
Zu den Grundsätzen gehört: Unter Atemschutz wird im Trupp vorgegangen, nie allein; ein Sicherheitstrupp steht bereit; und für den Rückweg wird mindestens die doppelte Atemluftmenge des Hinwegs eingeplant. Aus dieser Regel folgt der Rückzugsdruck. Die Überwachung selbst geschieht klassisch auf einer Atemschutzüberwachungstafel.
Die Vorschrift gilt für Atemschutzgeräte aller Art, vom umluftabhängigen Filtergerät bis zum Behältergerät mit Pressluft. Im Feuerwehrdienst steht meist der Pressluftatmer im Vordergrund, und auf ihn beziehen sich Anschlussdruck, Druckkontrolle und Rückzug. Die Nachweise über Eignung, Ausbildung und Übung werden für jede Person einzeln geführt.
In LORVIS
Die Atemschutzüberwachung in LORVIS führt Trupps, Druckmeldungen und Zeiten auf dem Tablet und rechnet Rückzugsdruck und Restzeit nach jeder Meldung neu – auch ohne Netz.
Modul: Atemschutzüberwachung · ausführlich: Atemschutzüberwachung
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